Sozialdienst

  • Leitung
  • Team
  • Infomaterial

Brunhilde Jensen-Bladt

Leitung Sozialdienst, Dipl.-Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin

Brunhilde Jensen-Bladt

Leitung Sozialdienst, Dipl.-Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin

Elke Birk

Dipl.-Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin

Anke Hellbrück

Dipl.-Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin

Jennifer Henkes

Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin (B.A.)

Simone Kathrin Seiwert

AHB Fachkraft

Andrea Kier

AHB Fachkraft

Durch Krankheit oder einen Unfall können Sie und Ihre Angehörigen sich unvorbereitet in einer schwierigen und unüberschaubaren Situation befinden. Das kann zu Fragen, Unsicherheiten, Ängsten oder gar Krisen führen.

Weil eine Entlassung aus dem Krankenhaus unter Umständen aber unerwartet schnell und für Sie kurzfristig erfolgen kann, stehen Ihnen neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung auch die Mitarbeiterinnen unseres Sozialdienstes als kompetente Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Wenn sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung und dem damit verbundenen Klinikaufenthalt Fragen und Probleme ergeben, suchen sie gemeinsam mit Ihnen nach geeigneten Lösungen und Hilfsangeboten. Bei Bedarf und mit Ihrem Einverständnis werden auch Ihre Bezugspersonen in die Beratung einbezogen.

Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Beratung ist für Sie kostenlos.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen ein Beratungsgespräch wünschen, bitten Sie die MitarbeiterInnen auf Ihrer Station um eine Kontaktaufnahme oder wenden Sie sich telefonisch direkt an den Sozialdienst.

  • Unser Leistungsspektrum

Unser Leistungsspektrum

Beratung

  • über Leistungen der Sozialversicherungen (Pflegegeld, Krankengeld, ALG I, ALG II ...)
  • zu Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege (Pflegeheim, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hospiz)
  • über ambulante Unterstützungsangebote wie Pflegedienste, mobile Mittagstische, Hausnotruf, Haushaltshilfe, ambulantes Hospiz, Selbsthilfegruppen
  • in rechtlichen Angelegenheiten (Vorsorgevollmachten, gesetzliche Betreuungen, Schwerbehindertenausweis, ...).
  • zu Rehabilitationsmaßnahmen wie AHB oder geriatrische Reha
  • von suchtkranken Patienten
  • von krebskranken Patienten
  • von Patienten in psychosozialen Krisen
  • von Angehörigen

Vermittlung von Kontakten zu den entsprechenden

  • Sozialversicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung,...
  • Behörden wie Sozialamt, Job-Center, ...
  • Beratungsstellen wie Pflegestützpunkt, psychosoziale Suchtberatung,...
  • Anbietern von ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, ...

Unterstützung 

  • bei Entscheidungsprozessen
  • bei Antragstellungen
  • beim Ausfüllen von Formularen

Einleitung

  • von Rehabilitationsmaßnahmen wie Anschlussbehandlungen (AHB) oder geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen
  • von gesetzlichen Betreuungen

Anschlussheilbehandlung (AHB)

  • Team

Simone Kathrin Seiwert

AHB Fachkraft

Andrea Kier

AHB Fachkraft

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf!

Was ist das?
Die Anschlussheilbehandlung ist eine stationäre Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt. Ziel ist, den Heilungsprozess weiter zu fördern, die Patienten an das Berufsleben heranzuführen oder die Belastungen des Alltags zu meistern. Die AHB wird durch Fachärzte und besonders geschultes Personal in ausgewählten Rehabilitationskliniken durchgeführt.

Wer hat Anspruch?
Es gibt eine spezielle Auflistung von Krankheitsbildern, bei denen eine Anschlussheilbehandlung Erfolg verspricht. Es sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Zustand nach Herzoperationen; neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall, Hirnblutung, Zustand nach Hirngefäßoperationen; internistische Erkrankungen wie Zustand nach Operationen an den Verdauungsorganen, alle Krebserkrankungen sowie Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen.
 
Wer trägt die Kosten?
Die Maßnahme ist für den Patienten kostenlos, sofern der gesetzlich vorgesehene Zuzahlungsbetrag für das Krankenhaus bereits geleistet wurde. Kostenträger sind die BfA, LVA, Bundesknappschaft und alle gesetzlichen Krankenkassen. Für privat versicherte Patienten gelten je nach Versicherungsvertrag besondere Regelungen.
 
Wie bekomme ich eine Anschlussheilbehandlung?
Unser AHB-Sekretariat erteilt Ihnen ausführlich Auskunft und berät Sie. Hier werden auch für Sie die Antragsformalitäten erledigt.
Die Zeitdauer der Rehabilitationsmaßnahme beträgt in der Regel 3 Wochen. Sie sollte nicht später als 2 Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Die Anmeldung muss daher rechtzeitig erfolgen.

Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Saarlouis
Kapuzinerstraße 4
66740 Saarlouis
Telefon:06831 / 16-0
Telefax:06831 / 16-1097
Internet:http://www.marienhaus-klinikum-saar.de