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Marienhaus KlinikumSt. Elisabeth SaarlouisAkademisches Lehrkrankenhausder Universität des Saarlandes
Marienhaus
Drei medizinische Fachkräfte in blauer und lila Schutzkleidung arbeiten gemeinsam an einem Patienten mit Beatmungsgerät und medizinischen Monitoren
Neun medizinische Fachkräfte in blauer Arbeitskleidung stehen in einem Krankenhausflur und lächeln in die Kamera
Drei medizinische Fachkräfte in Arbeitskleidung lächeln und unterhalten sich in einem hellen Raum
Drei medizinische Fachkräfte in Arbeitskleidung lächeln und unterhalten sich in einem hellen Raum

Sozialdienst

Bild der Marienhaus-Gruppe
Leitung
Yvonne Eckhoff
Leitung Sozialdienst

Sozialarbeiterin

06831 16-1660
06831 16-1666
yvonne.eckhoff@marienhaus.de
  • Team
  • Infomaterial
  • ausblenden
Bild der Marienhaus-Gruppe
Dipl.-Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin
Anke Hellbrück
06831 16-1664
06831 16-1667
anke.hellbrueck@marienhaus.de
Sozialarbeiterin
Kyra Hewer
06831 16-1661
06831 16-1666
kyra.hewer@marienhaus.de
Bild der Marienhaus-Gruppe
Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin (B.A.)
Jennifer Henkes
06831 16-1658
06831 16-1666
jennifer.henkes@marienhaus.de
Bild der Marienhaus-Gruppe
Sozialarbeiterin
Sarah Nowacki-Bichri
06831 16-1669
06831 16-1666
sarah.nowacki@marienhaus.de
Bild der Marienhaus-Gruppe
Julia Michatz
06831 16-1654
06831 16-1666
julia.michatz@marienhaus.de
Bild der Marienhaus-Gruppe
AHB-Fachkraft
Simone Kathrin Seiwert
06831 16-1659
06831 16-1657
simone.seiwert@marienhaus.de
Bild der Marienhaus-Gruppe
AHB-Fachkraft
Viviane Blechschmidt
06831 16-1655
06831 16-1657
viviane.blechschmidt@marienhaus.de
Infomaterial
Flyer Sozialdienst

Beratung, Unterstützung und Hilfe – vor, während und nach der Entlassung

Ein Krankenhausaufenthalt kann eine tiefgreifende Veränderung in Ihrem Leben bedeuten. Oft treten Fragen, Unsicherheiten oder Sorgen auf, insbesondere im Hinblick auf die Zeit nach der Entlassung. Unser Sozialdienst steht Ihnen und Ihren Angehörigen beratend und unterstützend zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, welche Hilfen und Versorgungsmöglichkeiten am besten geeignet sind, und helfen bei der Organisation.

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir mögliche Maßnahmen zügig in die Wege leiten können.

Wenn Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt die notwendige medizinische und pflegerische Unterstützung erhalten, bieten wir ein umfassendes Entlassmanagement an. Für gesetzlich versicherte Patienten erfolgt dies gemäß § 39 Abs. 1a Satz 4 SGB V. Wir unterbreiten Ihnen Lösungsvorschläge, vermitteln Kontakte und stellen den Erstkontakt zu relevanten Einrichtungen her.

Unser Leistungsspektrum

Beratung

  • über Leistungen der Sozialversicherungen (Pflegegeld, Krankengeld, ALG I, ALG II ...)
  • zu Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege (Pflegeheim, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hospiz)
  • über ambulante Unterstützungsangebote wie Pflegedienste, mobile Mittagstische, Hausnotruf, Haushaltshilfe, ambulantes Hospiz, Selbsthilfegruppen
  • in rechtlichen Angelegenheiten (Vorsorgevollmachten, gesetzliche Betreuungen, Schwerbehindertenausweis, ...).
  • zu Rehabilitationsmaßnahmen wie AHB oder geriatrische Reha
  • von suchtkranken Patienten
  • von krebskranken Patienten
  • von Patienten in psychosozialen Krisen
  • von Angehörigen

Vermittlung von Kontakten zu den entsprechenden

  • Sozialversicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung,...
  • Behörden wie Sozialamt, Job-Center, ...
  • Beratungsstellen wie Pflegestützpunkt, psychosoziale Suchtberatung,...
  • Anbietern von ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, ...

Unterstützung 

  • bei Entscheidungsprozessen
  • bei Antragstellungen
  • beim Ausfüllen von Formularen

Einleitung

  • von Rehabilitationsmaßnahmen wie Anschlussbehandlungen (AHB) oder geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen
  • von gesetzlichen Betreuungen

Anschlussheilbehandlung

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine stationäre Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt. Ziel ist es, den Heilungsprozess zu fördern, die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern oder die Belastungen des Alltags zu meistern.

Wer hat Anspruch?
Es gibt spezielle Krankheitsbilder, bei denen eine Anschlussheilbehandlung Erfolg verspricht. 

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, nach Herzoperationen)
  • Neurologische Erkrankungen, (z. B. Schlaganfall, Hirnblutung, nach Hirngefäßoperationen)
  • Internistische und onkologische Erkrankungen (z. B. Krebserkrankungen, nach Operationen an den Verdauungsorganen)

Unfallfolgen an den Bewegungsorganen
 
Wer trägt die Kosten?

Die Maßnahme ist für gesetzlich Versicherte in der Regel kostenlos, sofern die gesetzliche Zuzahlung für das Krankenhaus bereits erfolgt ist. Kostenträger sind die BfA, LVA, Bundesknappschaft und alle gesetzlichen Krankenkassen. Für privat versicherte Patienten gelten je nach Versicherungsvertrag besondere Regelungen.

Wie bekomme ich eine Anschlussheilbehandlung?

Unser AHB-Sekretariat informiert Sie ausführlich und übernimmt die Antragstellung. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen und sollte spätestens zwei Wochen nach der Krankenhausentlassung beginnen. Daher ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig.

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf!

Was ist das?
Die Anschlussheilbehandlung ist eine stationäre Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt. Ziel ist, den Heilungsprozess weiter zu fördern, die Patienten an das Berufsleben heranzuführen oder die Belastungen des Alltags zu meistern. Die AHB wird durch Fachärzte und besonders geschultes Personal in ausgewählten Rehabilitationskliniken durchgeführt.

Wer hat Anspruch?
Es gibt eine spezielle Auflistung von Krankheitsbildern, bei denen eine Anschlussheilbehandlung Erfolg verspricht. Es sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Zustand nach Herzoperationen; neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall, Hirnblutung, Zustand nach Hirngefäßoperationen; internistische Erkrankungen wie Zustand nach Operationen an den Verdauungsorganen, alle Krebserkrankungen sowie Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen.
 
Wer trägt die Kosten?
Die Maßnahme ist für den Patienten kostenlos, sofern der gesetzlich vorgesehene Zuzahlungsbetrag für das Krankenhaus bereits geleistet wurde. Kostenträger sind die BfA, LVA, Bundesknappschaft und alle gesetzlichen Krankenkassen. Für privat versicherte Patienten gelten je nach Versicherungsvertrag besondere Regelungen.
 
Wie bekomme ich eine Anschlussheilbehandlung?
Unser AHB-Sekretariat erteilt Ihnen ausführlich Auskunft und berät Sie. Hier werden auch für Sie die Antragsformalitäten erledigt.
Die Zeitdauer der Rehabilitationsmaßnahme beträgt in der Regel 3 Wochen. Sie sollte nicht später als 2 Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Die Anmeldung muss daher rechtzeitig erfolge

Kontakt
Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Saarlouis
Kapuzinerstraße 4
66740 Saarlouis
Telefon 06831 / 16-0
Fax 06831 / 16-1097
e-Mail info.sls@marienhaus.de

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