




Sozialarbeiterin






Ein Krankenhausaufenthalt kann eine tiefgreifende Veränderung in Ihrem Leben bedeuten. Oft treten Fragen, Unsicherheiten oder Sorgen auf, insbesondere im Hinblick auf die Zeit nach der Entlassung. Unser Sozialdienst steht Ihnen und Ihren Angehörigen beratend und unterstützend zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, welche Hilfen und Versorgungsmöglichkeiten am besten geeignet sind, und helfen bei der Organisation.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir mögliche Maßnahmen zügig in die Wege leiten können.
Wenn Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt die notwendige medizinische und pflegerische Unterstützung erhalten, bieten wir ein umfassendes Entlassmanagement an. Für gesetzlich versicherte Patienten erfolgt dies gemäß § 39 Abs. 1a Satz 4 SGB V. Wir unterbreiten Ihnen Lösungsvorschläge, vermitteln Kontakte und stellen den Erstkontakt zu relevanten Einrichtungen her.
Beratung
Vermittlung von Kontakten zu den entsprechenden
Unterstützung
Einleitung
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine stationäre Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt. Ziel ist es, den Heilungsprozess zu fördern, die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern oder die Belastungen des Alltags zu meistern.
Wer hat Anspruch?
Es gibt spezielle Krankheitsbilder, bei denen eine Anschlussheilbehandlung Erfolg verspricht.
Unfallfolgen an den Bewegungsorganen
Wer trägt die Kosten?
Die Maßnahme ist für gesetzlich Versicherte in der Regel kostenlos, sofern die gesetzliche Zuzahlung für das Krankenhaus bereits erfolgt ist. Kostenträger sind die BfA, LVA, Bundesknappschaft und alle gesetzlichen Krankenkassen. Für privat versicherte Patienten gelten je nach Versicherungsvertrag besondere Regelungen.
Wie bekomme ich eine Anschlussheilbehandlung?
Unser AHB-Sekretariat informiert Sie ausführlich und übernimmt die Antragstellung. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen und sollte spätestens zwei Wochen nach der Krankenhausentlassung beginnen. Daher ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf!
Was ist das?
Die Anschlussheilbehandlung ist eine stationäre Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt. Ziel ist, den Heilungsprozess weiter zu fördern, die Patienten an das Berufsleben heranzuführen oder die Belastungen des Alltags zu meistern. Die AHB wird durch Fachärzte und besonders geschultes Personal in ausgewählten Rehabilitationskliniken durchgeführt.
Wer hat Anspruch?
Es gibt eine spezielle Auflistung von Krankheitsbildern, bei denen eine Anschlussheilbehandlung Erfolg verspricht. Es sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Zustand nach Herzoperationen; neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall, Hirnblutung, Zustand nach Hirngefäßoperationen; internistische Erkrankungen wie Zustand nach Operationen an den Verdauungsorganen, alle Krebserkrankungen sowie Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen.
Wer trägt die Kosten?
Die Maßnahme ist für den Patienten kostenlos, sofern der gesetzlich vorgesehene Zuzahlungsbetrag für das Krankenhaus bereits geleistet wurde. Kostenträger sind die BfA, LVA, Bundesknappschaft und alle gesetzlichen Krankenkassen. Für privat versicherte Patienten gelten je nach Versicherungsvertrag besondere Regelungen.
Wie bekomme ich eine Anschlussheilbehandlung?
Unser AHB-Sekretariat erteilt Ihnen ausführlich Auskunft und berät Sie. Hier werden auch für Sie die Antragsformalitäten erledigt.
Die Zeitdauer der Rehabilitationsmaßnahme beträgt in der Regel 3 Wochen. Sie sollte nicht später als 2 Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Die Anmeldung muss daher rechtzeitig erfolge